
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Rechtliche Grundlagen & Leistungsumfang (§ 6 Nr. 4 StBerG)
Welche Leistungen darf Ihr Lohnbüro erbringen?
Wir erbringen ausschließlich Dienstleistungen im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Dies umfasst das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung, das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie das Beitragsnachweis- und DEÜV-Meldewesen an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger
Dürfen Sie steuerliche oder arbeitsrechtliche Einzelfallberatung erbringen?
Nein. Die Gesetzgebung behält Vorbehaltsaufgaben wie die steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung (z.B. Arbeitsvertragserstellung, Vertretung vor Finanzbehörden/Gerichten) Steuerberatern bzw. Rechtsanwälten vor. Über unser Schnittstellen-Management im Premium-Paket arbeiten wir jedoch eng und reibungslos mit Ihrem betreuenden Steuerberater zusammen.
Leistungspakete & Preise
Was zeichnet Smart.Lohn (18,50 € / Mitarbeiter) aus?
Smart.Lohn bildet das verlässliche Fundament für Ihre Abrechnung. Es enthält die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (Festbezüge & Standard-Bewegungsdaten), das gesetzliche Meldewesen, den digitalen Versand an Mitarbeiter über ein sicheres Online-Portal sowie die Übergabe von Buchungsliste und Lohnjournal an Ihre Buchhaltung. (Bei unter 10 Mitarbeitern gilt eine Pauschale von 190,00 € / Monat).
Welche zusätzlichen Vorteile bringt HR.Comfort (38,00 € / Mitarbeiter)?
HR.Comfort entlastet Ihre interne Personalverwaltung spürbar. Es beinhaltet zusätzlich zur Abrechnung die Prüfung und Einpflege von Zeiterfassungsdaten, Krankheits- und Urlaubszeiten, die Pflege der digitalen Personalakte samt rechtssicherer Archivierung, das kostenfreie erweiterte Bescheinigungswesen sowie die komplette Aufbereitung und Bereitstellung der Daten für die elektronische Betriebsprüfung der Rentenversicherung (euBP).
Welchen strategischen Mehrwert liefert HR.Premium & Controlling (59,00 € / Mitarbeiter)?
HR.Premium & Controlling richtet sich an Unternehmen, die Personaldaten aktiv zur Unternehmenssteuerung nutzen und Lohnnebenkosten optimieren möchten. Neben allen Comfort-Leistungen bietet es ein direktes Schnittstellen-Management zu Steuerberater/FiBu, ein monatliches HR-Dashboard (mit Kennzahlen zu Personalkostenquote, Krankenstand und Fluktuation), einen jährlichen Nettolohn-Effizienz-Check für steuerfreie Sachbezüge sowie einen priorisierten 4-Stunden-Rückruf-Support.
Organisation, Mitwirkung & Abrechnung
Bis wann müssen die monatlichen Bewegungsdaten eingereicht werden?
Um eine pünktliche und fehlerfreie Abrechnung zu garantieren, sind die variablen Lohn- und Gehaltsdaten (z. B. Stundenlohn-Nachweise, Boni, Fehlzeiten) bis spätestens zum 15. des jeweiligen Abrechnungsmonats über unser digitales Portal einzureichen.
Wie erfolgt die Abrechnung der Dienstleistungen?
Zur Gewährleistung eines stabilen Liquiditätsmanagements und zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands erfolgt die Abrechnung der vereinbarten Monatspauschalen bzw. Mitarbeiterpreise im Voraus, bevorzugt per SEPA-Lastschriftmandat.
Baulohn | Tariflohn | Sofortmeldungen
Sind Baulöhne und Tariflöhne von Ihrem Leistungsumfang ausgeschlossen?
Ja. Aktuell übernehmen wir keine Baulohnabrechnungen sowie keine Abrechnungen mit komplexen Tarifverträgen. Unser Fokus liegt auf der zuverlässigen Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen ohne tarifgebundene oder bauspezifische Besonderheiten.
Übernehmen Sie auch Sofortmeldungen?
Ja. Sofern erforderlich, übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Sofortmeldungen an die zuständigen Stellen.
Haben Sie weitere Fragen?
Wir unterstützen Sie gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder auch telefonisch – wir beraten Sie unverbindlich und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Lohnbuchhaltung.


