Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen im Bereich der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung (§ 6 Nr. 4 StBerG)
Wichtiger Hinweis gem. § 6 Nr. 4 StBerG:
Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Tätigkeiten nach § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Es wird ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung erbracht. Die Dienstleistungen umfassen ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
§ 1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zur laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie damit zusammenhängende kaufmännische Dienstleistungen zwischen dem Lohnbüro (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dessen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“).
§ 1.2
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang & Abgrenzung gem. § 6 Nr. 4 StBerG
§ 2.1
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem gewählten Leistungspaket (Smart, Comfort oder Premium) sowie ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
§ 2.2
Gesetzlicher Vorbehalt: Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen ausschließlich nach § 6 Nr. 4 StBerG. Hierunter fallen:
- Erfassung von monatlichen Festbezügen und Standard-Bewegungsdaten;
- Elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen, Beitragsnachweise an Krankenkassen und DEÜV-Meldungen;
- Führen von Lohnkonten und Bereitstellung von Standard-Auswertungen.
§ 2.3
Ausschluss von Vorbehaltsaufgaben: Eine steuerliche oder rechtliche Beratung (z.B. Einzelfallberatung zum Lohnsteuerrecht, Beratung im Arbeitsrecht, Erstellung von Verträgen, Vertretung vor Finanzbehörden oder Arbeitsgerichten) ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages. Sofern steuerliche oder arbeitsrechtliche Fragestellungen auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Angehörigen der steuerberatenden oder rechtsberatenden Berufe zu konsultieren.
§ 3 Leistungsangebote & Leistungspakete
Der Auftraggeber wählt bei Vertragsschluss eines der folgenden Leistungspakete:
§ 3.1
Smart.Lohn (18,50 € pro Mitarbeiter / Monat; bei unter 10 Mitarbeitern pauschal 190,00 € pro Monat):
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung nach § 6 Nr. 4 StBerG (Erfassung der monatlichen Festbezüge und Standard-Bewegungsdaten)
- Gesetzliches Meldewesen (Elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen, Beitragsnachweise an Krankenkassen und DEÜV-Meldungen)
- Digitaler Versand (Bereitstellung der Abrechnungen für die Mitarbeiter über ein sicheres Online-Portal)
- Standard-Auswertungen (Bereitstellung der Buchungsliste für die Finanzbuchhaltung und des Lohnjournals als PDF)
§ 3.2
HR.Comfort (38,00 € pro Mitarbeiter / Monat):
- Beinhaltet alle Leistungen des Smart Pakets sowie zusätzlich:
- Zeiterfassung & Buchungskorrekturen (Prüfung der monatlichen Zeiterfassungsdaten, Korrektur von Fehlbuchungen nach Absprache, Einpflege von Urlaub und Krankheitszeiten)
- Pflege der digitalen Personalakte (Anlage neuer Mitarbeiter, Erfassung von Stammdatenänderungen und rechtssichere digitale Archivierung von Dokumenten)
- Erweitertes Bescheinigungswesen (Erstellung aller notwendigen Bescheinigungen, z.B. für die Agentur für Arbeit, Krankengeldzuschüsse etc., ohne Zusatzkosten)
- Prüfungs-Support (Vorbereitung und Bereitstellung der Daten für die digitale Betriebsprüfung der deutschen Rentenversicherung (euBP))
§ 3.3
HR.Premium & Controlling (59,00 € pro Mitarbeiter / Monat):
- Beinhaltet alle Leistungen des Comfort Pakets sowie zusätzlich:
- Schnittstellen-Management (Direkte Abstimmung und Datenübertragung an die Finanzbuchhaltung oder den betreuenden Steuerberater)
- Nettolohn-Effizienz-Check (Jährliche betriebswirtschaftliche Analyse der Gehaltsstrukturen auf Potential für steuerfreie Sachbezüge wie Tankgutscheine, Erholungsbeihilfen etc. zur Senkung der Lohnnebenkosten)
- Monatliches HR-Dashboard (Grafische Aufbereitung der wichtigsten Personalkennzahlen: Entwicklung der Personalkostenquote, Krankenstands-Analysen nach Abteilungen, Fluktuationsrate)
- Priorisierter Support (Fester Rückruf-Service innerhalb von 4 Std. bei dringenden betrieblichen Fragen zur Datenübermittlung)
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 4.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung erforderlichen Informationen, Stammdaten, Bewegungsdaten und Belege rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
§ 4.2
Die Datenübermittlung hat bis zu dem im Einzelvertrag vereinbarten Stichtag (spätestens zum 15. des jeweiligen Abrechnungsmonats) über die bereitgestellten digitalen Schnittstellen bzw. Portale zu erfolgen.
§ 4.3
Verzögerungen, Mängel oder Mehraufwände, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Übermittlung von Daten durch den Auftraggeber entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert nach den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen & Abrechnung
§ 5.1
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5.2
Die Abrechnung der vereinbarten Paketpreise erfolgt monatlich im Voraus oder zum vereinbarten Abrechnungsstichtag. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5.3
Zur Optimierung des Liquiditätsmanagements behält sich der Auftragnehmer vor, Beträge per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Der Auftraggeber erteilt hierzu ein entsprechendes SEPA-Mandat.
§ 5.4
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die weiteren Dienstleistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzubehalten.
§ 6 Haftung & Haftungsbegrenzung
§ 6.1
Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
§ 6.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der Jahresvergütung des betroffenen Kundenverhältnisses.
§ 6.3
Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Verzögerungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet eingereichten Unterlagen/Daten des Auftraggebers beruhen.
§ 7 Datenschutz & Verschwiegenheit
§ 7.1
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln.
§ 7.2
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem BDSG (inkl. AVV gem. Art. 28 DSGVO).
§ 8 Vertragslaufzeit & Kündigung
§ 8.1
Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 8.2
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.


